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³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù: So funktioniert die Stromabrechnung im Mehrfamilienhaus

Aktualisiert:
03.03.2026
Lesezeit:
3 Minuten
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³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù: Das Wichtigste in Kürze

  • Mieterstrom setzt eine zentrale Summenmessung zwischen Gebäude und Netz voraus – physisch oder digital berechnet.
  • Der physische ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù ist die klassische Form der Summenmessung. Er wird am Netzanschlusspunkt installiert und misst Bezug und Einspeisung direkt. Er wird von Netzbetreibern routinemäßig umgesetzt.
  • Der virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù ist eine neue Alternative und berechnet die Summenbildung digital aus allen Einzelzählern - ohne zusätzliche Hardware. Die praktische Umsetzung kann je nach Netzbetreiber variieren.
  • Der virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù senkt Investitionskosten und skaliert den Ein- und Austritt in das Mieterstrommodell. Da das Messkonzept jedoch neu ist, kann die Umsetzung je nach Netzbetreiber länger dauern.

Wer Solarstrom vom eigenen Dach an Mieter verkaufen möchte, braucht ein passendes Messkonzept. Der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù bildet dabei die technische Grundlage: Er misst, wie viel Strom das Gebäude aus dem Netz bezieht und wie viel eingespeist wird. Ohne diese Daten ist keine korrekte Abrechnung möglich. Doch welches Messkonzept passt zum Gebäude? Wie hoch sind die Kosten? Und wie lange dauert die Genehmigung? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù im Mieterstrom.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù und wie funktioniert er?

Ein ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù ist ein ³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ù, der alle Einzelzähler eines Gebäudes zu einem gemeinsamen Messpunkt zusammenfasst. Er sitzt am sogenannten Netzverknüpfungspunkt, also dort, wo das Gebäude an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist.

Die Funktionsweise ist im Grunde einfach: Der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù misst, wie viel Strom das gesamte Gebäude aus dem Netz bezieht und wie viel Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Die Differenz zwischen der erzeugten Strommenge und dem Netzbezug ergibt den Eigenverbrauch. Dieser Wert ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstrommodells.

Bei Photovoltaik im Mehrfamilienhaus läuft das so ab:

  • Die PV-Anlage erzeugt Strom auf dem Dach.
  • Dieser Strom fließt zuerst zu den Verbrauchern im Gebäude (Wohnungen, Allgemeinstrom).
  • Der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù erfasst nur den Reststrom, der ins Netz geht oder aus dem Netz bezogen wird.
  • Die Einzelzähler in den Wohnungen messen den individuellen Verbrauch jedes Mieters.

Ohne ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù wäre Mieterstrom nicht umsetzbar. Denn erst durch die Bündelung aller Zähler lässt sich berechnen, welcher Anteil des Solarstroms tatsächlich im Gebäude verbraucht wurde.

Wie unterscheidet sich der physische ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù vom virtuellen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù?

Physische und virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù liefern dieselben bilanziellen Werte, unterscheiden sich jedoch stark in der praktischen Umsetzung.

Der physische ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù ist aktuell noch die geläufigste Lösung im Mieterstrom. Er wird von nahezu allen Netzbetreibern  akzeptiert und ist technisch robust und erprobt. Für die Installation wird ein separater Messwandlerschrank (ca. 1 x 1,5 m) benötigt, der neben dem Zählerschrank montiert wird und den ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù sowie den PV-Zähler enthält. Der Messwandler ist nötig, weil ein normaler Zähler den gesamten Stromverbrauch eines Mehrfamilienhauses nicht messen kann.

¶Ù±ð°ù virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù ist eine neue Alternative, mit der auf den Messwandlerschrank verzichtet werden kann, um Investionskosten zu senken und Platz im Technikraum zu sparen. Er setzt voraus, dass alle Wohneinheiten mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind und sowohl der Messstellenbetreiber als auch der Netzbetreiber die Datenverarbeitung beherrschen. Rechtlich sind virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù seit 2024 zulässig. Die praktische Umsetzung kann je nach Netzgebiet variieren. Als vergleichsweise neues Modell befindet sich die Umsetzung in einzelnen Netzgebieten noch im Aufbau.

Physischer ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù Virtueller ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù
Funktionsweise Physischer Zähler im Messwandlerschrank Softwarebasierte Berechnung aus Smart-Meter-Daten
Hardware & Installation Separater Messwandlerschrank (ca. 1 x 1,5 m) nötig I.d.R. Hauptleitungsverteiler und Zählerschrankerweiterung für PV-Zähler nötig
Akzeptanz & Genehmigungsdauer bei Netzbetreibern Etabliert, schnelle Freigaben Uneinheitlich, teils längere Prüfung
Ideal für Wenn der lokale Netzbetreiber noch keinen vSZ umsetzen kann Wenn der lokale Netzbetreiber bereits mit dem vSZ vertraut ist und Investitionskosten minimiert werden sollen

Welches Messkonzept geeignet ist, hängt von baulichen Gegebenheiten, Zeitplan, Netzanforderungen und Kostenstruktur ab. Da viele insbesondere kleinere, lokale Netzbetreiber noch mit der Umsetzung des virtuellen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ùs kämpfen, ist derzeit häufig noch der physische ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù die erste Wahl. Langfristig wird sich aufgrund der geringeren Investitionskosten und einfacheren Installation aber der virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù durchsetzen.

Was kostet ein ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù inklusive Einbau und Betrieb?

Die Gesamtkosten für einen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Hardware, Installation und laufender Messstellenbetrieb. Je nach gewähltem Messkonzept variieren die Beträge.

Physischer ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù: Hier fallen tendenziell etwas höhere Investitionskosten an, da der Messwandlerschrank für den ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù recht teuer ist. Dafür spart man sich hier die Erweiterung des Zählerschrankes für den PV-Zähler, da dieser auch im Messwandlerschrank unterkommmt.

Virtueller ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù: Die Installationskosten sind tendenziell geringer, da kein Messwandlerschrank verbaut werden muss. Vorausgesetzt es ist kein freies Zählerfeld mehr im existierenden Zählerschrank, muss allerdings ein zusätzlicher Zählerschrank für den PV Zähler installiert und die Zuleitung vom Hausanschlusskasten zum Zählerschrank aufgetrennt werden.

Die Messstellenbetriebsentgelte richten sich in beiden Varianten nach den gesetzlichen Preisobergrenzen. Unterschiede können sich jedoch bei zusätzlichen laufenden Kosten ergeben: Beim virtuellen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù entstehen Aufwände für den Betrieb der digitalen Bilanzierung und Datenverarbeitung.

Bei der Kostenbewertung zählt nicht nur die Anfangsinvestition, sondern vor allem die Gesamtrechnung über 10 bis 20 Jahre. Die höheren Installationskosten des physischen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ùs werden durch geringere laufende Kosten und weniger Prozessrisiken teilweise wieder ausgeglichen.

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Wie erfolgt die Abrechnung mit einem ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù?

Spezialisierte Abrechnungssoftware liest die Zählerdaten aus, berechnet den Eigenverbrauch, verteilt ihn auf die einzelnen Parteien und erstellt die Mieterstromrechnungen.

Für Vermieter bedeutet das: Der Aufwand ist minimal. Für private Immobilienbesitzer ist das Auslagern der Abrechnung in der Regel immer sinnvoller als die Selbstabrechnung.

Der Abrechnungsprozess mit ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù in fünf Schritten

Schritt 1: Zählerstände erfassen (monatlich) 

Alle Zähler im Gebäude werden regelmäßig erfasst: die Einzelzähler der Wohnungen, der Allgemeinstromzähler, der Erzeugungszähler der PV-Anlage und der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù. Da bei Mieterstrom-Projekten im Mehrfamilienhaus immer eine komplette Smart-Meter-Ausstattung verbaut wird, erfolgt die Erfassung automatisch.

Schritt 2: Eigenverbrauch berechnen (monatlich) 

Aus den Zählerständen wird berechnet, wie viel Solarstrom im Gebäude verbraucht wurde und wie viel eingespeist wurde. Die Berechnung erfolgt digital über die Abrechnungssoftware.

Schritt 3: Verbrauch auf Parteien aufteilen (monatlich)

Der Eigenverbrauch wird anteilig auf die Mieter verteilt. Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach dem individuellen Verbrauch jeder Wohnung, gemessen am jeweiligen Einzelzähler.

Schritt 4: Mieterstromrechnungen erstellen (monatlich oder jährlich) 

Je nach Vereinbarung im Mieterstromvertrag werden monatliche Abschläge berechnet oder eine jährliche Gesamtabrechnung erstellt. Die Rechnung muss den Mieterstrompreis, die verbrauchte Menge und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.

Schritt 5: Jahresendabrechnung (jährlich) 

Einmal im Jahr wird die Gesamtabrechnung erstellt: Abgleich der Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch, Berechnung von Nachzahlungen oder Guthaben, Meldung an den Netzbetreiber.

Fazit

Der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù bildet die Grundlage jedes Mieterstrommodells. In der Praxis ist der physische ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù aktuell noch Standard, doch der virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù bietet zukünftig großes Potenzial die Investitionskosten einer PV Anlage zu senken. Welches Modell passt, hängt letztlich von den baulichen Gegebenheiten und dem lokalen Netzbetreiber ab.

Häufig gestellte Fragen zum ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù

Wer installiert den ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù? 

Der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù wird vom Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber gemeinsam in Betrieb genommen. Ein zertifizierter Elektrofachbetrieb baut den Messwandlerschrank und führt die Verkabelung durch. Der Netzbetreiber muss die Installation vorab genehmigen. Bei virtuellen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ùn entfällt der Messwandlerschrank, hier richtet der Messstellenbetreiber die Software ein.

Kann ein ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù nachträglich eingebaut werden? 

Ja, ein ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù kann auch in Bestandsgebäuden nachgerüstet werden. Bei einem physischen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù wird ein separater Messwandlerschrank (ca. 1 x 1,5 m) neben dem bestehenden Zählerschrank installiert. Voraussetzung ist ausreichend Platz für den Schrank. Wenn dieser Platz fehlt, kann der virtuelle ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù eine Alternative sein.

Wer ist Eigentümer des ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ùs?

Der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù gehört dem Messstellenbetreiber, nicht dem Gebäudeeigentümer. Der Messstellenbetreiber stellt den Zähler zur Verfügung, wartet ihn und ist für die Eichung verantwortlich. Der Gebäudeeigentümer zahlt dafür eine jährliche Messstellengebühr.

Was passiert, wenn der ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù ausfällt? 

Bei einem Ausfall des physischen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ùs muss der Messstellenbetreiber zeitnah einen Ersatzzähler setzen. Für den Zeitraum des Ausfalls wird der Verbrauch geschätzt, meist auf Basis der Vorjahreswerte. Beim virtuellen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù kann ein Ausfall einzelner Smart Meter die Berechnung verfälschen. Hier greift die Software auf Ersatzwerte zurück.

Braucht man für den virtuellen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù ein Smart Meter Gateway? 

Ja, für den virtuellen ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù müssen alle bilanzierungsrelevanten Zähler im Gebäude intelligente Messsysteme sein. Diese bestehen aus einem digitalen ³§³Ù°ù´Ç³¾³úä³ó±ô±ð°ù und einem Smart Meter Gateway, das die Messwerte verschlüsselt überträgt. Ohne Gateway ist keine Viertelstundenmessung möglich.

Welche Daten liefert ein ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù genau? 

Ein ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù liefert zwei zentrale Werte: den Netzbezug (wie viel Strom aus dem öffentlichen Netz ins Gebäude fließt) und die Einspeisung der PV-Anlage (wie viel Solarstrom ins öffentliche Netz abgegeben wird). Aus diesen Werten lässt sich in Kombination mit dem Erzeugungszähler der Eigenverbrauch berechnen.

Lohnt es sich, die ³§³Ü³¾³¾±ð²Ô³úä³ó±ô±ð°ù-Abrechnung auszulagern? 

Für private Immobilienbesitzer ist das Auslagern der Abrechnung in der Regel immer sinnvoller als die Selbstabrechnung. Die Kosten dafür können in den Strompreis oder die Grundgebühr des Mieterstromvertrags eingepreist werden. Spezialisierte Abrechnungssoftware übernimmt alle Schritte automatisiert.

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